Dies ging leider so richtig schief in unserer Ausführung.
Ab dem 9. Oktober 2025 ist der Abgleich von Name und IBAN in der EU bei fast allen SEPA-Überweisungen Pflicht. Dies hatten wir zum Zeitpunkt des Auftrags für die Anschreiben des Freiwilligen Kirchgeldes nicht auf dem Schirm.
Nun steht in den Überweisungsträgern der falsche Zahlungsempfänger und Ihre Überweisung wird online nicht ausgeführt, wenn Sie es ab dem 9. Oktober damit versuchen. Das tut uns sehr leid.
Hier haben wir Ihnen die richtigen Daten nochmal zusammengefasst.
| Bereich: | Zu verwendene Eingaben: |
|---|---|
| Zahlungsempfänger: | Ev.-luth. Kirche in Oldenburg, RDS Friesland-Wilhelmshaven |
| Bank: | Landessparkasse zu Oldenburg, Zetel |
| IBAN: | DE59 2805 0100 0052 4303 03 |
| BIC: | SLZODE22XXX |
| Verwendungszweck Teil 1: Gemeindekennziffern der Kirchengemeinden lauten: für Bockhorn: 2304 für Neuenburg: 2313 für Zetel: 2331 | Spende / Freiwilliges Kirchgeld 2025 Gemeindekennziffer: **** |
| Verwendungszweck Teil 2 (optional): <Zahlungsnummer> "Die 15 stellige Zahlungsnummer rechts oben im Anschreiben." <Nachname, Vorname> "Ihren Nachnamen und Vornamen" Die optionalen Angaben machen es uns bei Namensgleichheiten einfacher Sie zuzuordnen und helfen uns bei der Ausstellung der Spendenbescheinigung. | <Zahlungsnummer> <Nachname, Vorname> |
