Schutzkonzept der Ev.-luth. Kirchengemeinden der Friesischen Wehde

Um das Wohl der uns anvertrauten Menschen zu schützen, haben die Ev.-Luth. Kirchengemeinden der Friesischen Wehde zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses Schutzkonzept ist dabei keineswegs als statisch zu verstehen, sondern bedarf einer kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung.

 

Leitbild

Unsere Leitsätze

  1. Unser Handeln ist motiviert durch und orientiert an unserem christlichen Glauben.

  2. Wir arbeiten respektvoll und partizipativ mit den uns anvertrauten Menschen und nehmen deren individuelle Lebenssituationen wahr.

  3. Wir kommunizieren transparent und informierend, sowohl nach innen als auch nach außen und knüpfen Netzwerke innerhalb & außerhalb der Kirche.

  4. Wir ermöglichen Bildungs-, Freizeit- und Qualifizierungsangebote für unsere Mitmenschen und entwickeln unsere Angebote dabei ständig weiter.

  5. Alle handelnden Personen sollen sensibilisiert werden, jegliche Form von Gewalt frühzeitig wahrzunehmen und ihr entgegenzutreten, damit die Menschen unsere Angebote als geschützten Raum erleben können.

 

Verhaltenskodex

Selbstverpflichtung

Zum Schutz der uns anvertrauten Menschen und zu unserem eigenen Schutz verpflichten wir uns durch diesen Verhaltenskodex zur Einhaltung folgender Grundsätze:

  1. Wir begleiten und fördern Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Menschen.

  2. Wir ermutigen sie zur Zivilcourage und dazu, ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wahrzunehmen.

  3. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, damit in unserer Arbeit Menschen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch, Gewalt und Übergriffen bewahrt werden. Dies gilt auch im Umgang mit Medien und social-media-Angeboten.

  4. Wir praktizieren einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.

  5. Wir respektieren die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der Menschen.

  6. Wir tolerieren kein sexistisches, diskriminierendes, rassistisches oder gewalttätiges Verhalten und treten aktiv dagegen ein.

  7. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und unterlassen eigenes abwertendes Verhalten. Das betrifft auch die Kommunikation.

  8. Wir nutzen unsere Rolle und Funktion als Mitarbeiter*in und die damit verbundene besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung nicht aus.

  9. Insbesondere wenden wir keine seelische und körperliche Gewalt an.

 

Potenzial- & Risikoanalyse

Wir versuchen proaktiv, geeignete Umgangsformen mit 1:1 Situationen zu entwickeln.

 

Risiko: 1:1 Situationen

Unter anderem:

  • Mitnehmen im Auto

  • im Rahmen von Seelsorgegesprächen

  • emotionale Notlagen (Heimweh)

  • Vorbereitungsgespräche

  • Einzelunterricht / -Proben

  • Spiele / Aktionen mit körperlicher Nähe

  • Nachtwanderungen / Nachtgeländespiele

 

Risiko: nicht einsehbare Räume

  • Arbeiten im Verborgenen sollte vermieden werden

  • Offen zugängliche Räume bieten mehr Sicherheit

 

Risiko: offene Räume und Häuser

  • Unbekannte Personen sollten angesprochen werden

  • Unbeaufsichtigte Situationen sollten vermieden werden

  • Der Zugang zu den Räumlichkeiten sollte so geregelt sein, dass sich unberechtigte Personen keinen Zugang verschaffen können.

  • Türen sollten so eingestellt werden, dass sie immer von innen zu öffnen sind (Paniktür).

 

Risiko: Körperkontakt zu Schutzbefohlenen

  • Wenn jemand aus pädagogischen Gründen berührt werden muss (z.B.: im Fall des Trost-Spendens), muss diese Person vorher um Erlaubnis gefragt werden! (s. Verhaltenskodex Nr. 5)

 

Risiko: Ungewollte Handlungen

  • Jede*r hat das Recht eine Aktion oder Handlung nicht mitzumachen, ohne sich dabei bloßgestellt oder unwohl zu fühlen!

  • Schutz der Privatsphäre (s. Verhaltenskodex Nr. 3)

 

Maßnahmen zur Vermeidung

  • Gefahrenpotentiale sollten mit allen thematisiert werden

  • Eine Atmosphäre schaffen, in dem sich alle trauen, Kritik zu äußern. Auf Augenhöhe!

  • Wahrnehmungsübungen zur Stärkung der Selbstwahrnehmung

  • Fallbeispiele regelmäßig behandeln (s. Ampel-Modell) und das gemeinsame Verhalten reflektieren und immer wieder neu miteinander abstimmen

  • Regelmäßig den Verhaltenskodex auf Aktualität und Angemessenheit prüfen

  • Neuen ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen ist der Verhaltenskodex auszuhändigen und mit ihnen zu besprechen

  • Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die regelmäßig und dauerhaft Gruppen leiten oder begleiten, bekommen das Schutzkonzept und den Verhaltenskodex ausgehändigt und bestätigen Empfang und Umsetzung mit ihrer Unterschrift

  • Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor 

  • Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen tragen eine ihrer pädagogischen Tätigkeit angemessene Kleidung. Jede Person soll sich in der eigenen Kleidung wohl, sicher und akzeptiert fühlen, gleichzeitig soll die eigene Kleidung anderen kein Unbehagen bereiten. (s. Verhaltenskodex Nr. 5)

  • Leitende und Teilnehmende von Gruppen und Angeboten sind angemessen an der Umsetzung des Schutzkonzeptes zu beteiligen (Partizipation)

 

Partizipation bedeutet für uns

  • Wir bieten Teilnehmenden die Möglichkeiten, ihre Interessen und Ideen zu äußern

  • Wir überlegen gemeinsam, welche Ideen wir umsetzen können

  • Wir fragen Teilnehmende, ob sie mit dem Programm einverstanden sind

  • Wir erfragen, was ihnen nicht gefällt

  • Soweit wie möglich ermöglichen wir die Mitentscheidung und Mitgestaltung aller beteiligten ehren-, neben und hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen

 

Die Ampel

Mithilfe eines Ampelsystems werden Verhaltensweisen, Handlungen und Situationen mit ehren,- neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen analysiert und diskutiert sowie Handlungs- und Verhaltensempfehlungen kommuniziert. Dieses System ist fortlaufend zu ergänzen.
Grün = angemessene und wünschenswerte Verhaltensweisen, Handlungen und Situationen
Gelb = Verhaltensweisen, Handlungen und Situationen, die nicht gewünscht sind, aber passieren können
Rot = Verhaltensweisen, Handlungen und Situationen, die Grenzen überschreiten und / oder ein hohes Risiko beinhalten

Die folgende exemplarische Darstellung, zeigt die Einordung von Verhaltensweisen in risikobesetzten Situationen:

Situation

Erwünscht / Erlaubt

Nur in begründeten Ausnahmefällen

Unter allen Umständen vermeiden

Mitnahme einer  Einzelperson im Auto > unüberwachte 1:1-Situation

  • Absprache / Kommunikation mit Eltern oder anderen Personen

  • Freie Platzwahl ermöglichen

  • Direkter Weg

  • Mitnahme ohne (mögliche) vorherige Kommunikation oder Kommunikation während der Fahrt

  • Umwege

  • Zwischenstopps

  • Keinerlei Kommunikation

  • Platzwahl auf Beifahrer*innensitz beschränken

     

Spiele mit körperlicher Nähe > überschreiten der individuellen Grenzen und Intimität

  • Möglichkeit schaffen, das Spiel unbegründet zu verweigern

  • Spiele so weit wie möglich „entschärfen“

  • Möglichkeiten des Rückzugs / Signalgebung einbauen

     

  • Engerer Kontakt nur in bekannter Gruppe in geeigneter Gruppenphase / Situation und passender Personen- konstellation 

  • Anzügliche Spiele

  • Keine Möglichkeiten des Ausweiches / des Rückzugs schaffen

  • Zum Mitspielen „zwingen“

Ansprache mit Kosenamen

  • Kurzformen i.d.R. unproblematisch, wenn die Person sich selbst so vorstellt und so genannt werden möchte

  • Kosenamen nur angebracht, wenn die Person sich selbst so vorstellt und so genannt werden möchte

  • Kosenamen, mit denen die Person nicht einverstanden ist

  • Unangebrachte Ansprachen: Schatzi, Mädel, Mausi usw.

  • Kosenamen, die sich auf körperliche oder geistige Eigenschaften beziehen

  • Abwertende Kosenamen

     

 

Beschwerdewege / Reflexion

Reflexion der Angebote und Aktionen

  • Im Rahmen unserer Maßnahmen erbitten wir regelmäßig ein Feedback

  • Bei mehrtägigen Aktionen finden im geschützten Rahmen Reflexionsrunden statt, bei denen die Möglichkeit besteht auf Probleme oder Änderungswünsche einzugehen

  • Wahrnehmungen und Änderungswünsche werden erstgenommen und bearbeitet, auch wenn sie unangenehm sind und das Handeln Einzelner in Frage stellen

  • Ansprechpersonen werden öffentlich vorgestellt

  • Weitere Ansprechpersonen und Beschwerdewege werden transparent gemacht und sind öffentlich einzusehen (Homepage)

  • An präsenten Stellen im Haus oder in der Einrichtung findet man eine Übersicht der Beschwerdemöglichkeiten und -wege.

 

Persönliche Ansprechpartner*innen für Beschwerden:

  • Siehe letzte Spalte - Ansprechpersonen

 

Schulungen

Verpflichtung für Ehren-, Neben- & Hauptamtliche

  • Unsere Ehren-, Neben- und Hauptamtlichen sind verpflichtet, sich regelmäßig zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt nach EKD-Standard fortzubilden

  • Mindestens alle 5 Jahre ist an einem Auffrischungskurs teilzunehmen

 

Handeln im Ernstfall

Im Fall eines Falles

  • Holen wir uns Hilfe und suchen uns Unterstützung!

  • Wir informieren die Leitung oder eine interne Ansprechperson

  • Wir ziehen eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a und 8b SGB VIII hinzu

 

Für uns als Kirchengemeinden gilt:

  • Wir holen uns gemeinsam mit der Leitung Unterstützung von Fachberatungsstellen z.B. dem Kinderschutz-Zentrum, um das weitere Vorgehen zu besprechen und zu planen (bspw. auch zur Frage der Strafanzeige)

  • Wir achten auf uns! Wir müssen mit unseren Gedanken und Gefühlen nicht alleine bleiben

  • Wir lassen uns durch professionelle Methoden unterstützen

  • Wir können und müssen die Situation nicht alleine „retten“

 

Interventionspläne

  • Checkliste bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

  • Interventionsplan

  • Rahmenschutzkonzept der ELKIO mit Checklisten und vielen weiteren Hinweisen

 

Kontaktmöglichkeiten und Hilfeportale

Insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz nach §8a SGB VIII

https://www.kirche-oldenburg.de/handlungsanleitung/sexualisierte-gewalt

 

Kirchliche Ansprechpersonen

Ansprechpersonen vor Ort erfahren sie über unsere Homepage: https://www.kirche-friesischewehde.de/

Beratung für Betroffene: https://www.kirche-oldenburg.de/handlungsanleitung/sexualisierte-gewalt 

 

Die Zentrale Anlaufstelle.help

ist bundesweit kostenlos und anonym erreichbar unter der Rufnummer 0800 5040 112 und per E-Mail an zentrale@anlaufstelle.help sowie unter der Internetadresse www.anlaufstelle.help

 

Ansprechpersonen für Fragen des Kinderschutzes und des Schutzes vor sexualisierter Gewalt im Landkreis Friesland

Ansprechpartner Landkreis:

Familien- und Kinderservicebüro
Sande Rathaus, Zimmer 3
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Hauptstr. 79
26452 Sande
Telefon: 04422 958831

 

Kontakt für eine telefonische Schnellmeldung im Falle einer Kindeswohlgefährdung:

04461 / 919-0

 

Aktuelle Daten und Adressen sind hier zu finden:

https://www.friesland.de/buergerservice/dienstleistungen/koordinierungsstelle-kinderschutz-901000635-20800.html?myMedium=1&auswahl=0

 

Weitere Anlaufstellen

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0900 2255-530 (bundesweit kostenlos über Handy und Festnetz) 
Internet: www.nina-info.de
 

Wildwasser (nur Mädchen + Frauen)
Telefon: 0441 16656
Internet: www.wildwasser-oldenburg.de
 

Frauenhaus
Telefon: 0441 47981
Internet: www.frauenhaus-oldenburg.de
 

Männer WohnHilfe e.V.
Telefon: 0162 8783013
Internet: www.maennerwohnhilfe.de
 

Zartbitter e.V.
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch info@zartbitter.de
Internet: www.zartbitter.de

 

Kinderschutz in Niedersachsen

https://www.kinderschutz-niedersachsen.de

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